Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber und der Belegschaft des Betriebes, die dabei durch den von ihr gewählten Betriebsrat repräsentiert wird.
Grundanliegen des Betriebsverfassungsrechts ist es, dem Betrieb eine Ordnung zu geben, in der einerseits die berechtigten Belange der Belegschaft und der einzelnen Arbeitnehmer geltend gemacht werden und in der andererseits die wirtschaftliche Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers gewahrt wird. |