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Elternzeit

Väter oder Mütter haben einen im voraus nicht abdingbaren Anspruch gegen Ihren Arbeitgeber auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Die Elternteilzeit kann von jedem Elternteil allein oder von beiden Elternteilen gemeinsam genommen werden; sie ist jedoch bis zu drei Jahre für jedes Kind begrenzt.

Stichworte: Elternzeit, Mutterschaft, Mutterschaftsurlaub

 

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