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Arbeitsgericht
Arbeitsgericht ist die 1. Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit. Die Entscheidungen treffen Kammern, die mit einem Berufsrichter und 2 Laienrichtern besetzt sind. Die Laienrichter werden in der Regel von den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften vorgeschlagen.

 

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