Diese Seite drucken
zurück


Arbeitskampf
Arbeitskampf bezeichnet kollektive Maßnahmen, mit denen die Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ein bestimmtes Ziel erreichen wollen. Arbeitskampfmaßnahmen sind insbesondere Streik und Aussperrung. Solche Maßnahmen sind als Grundrecht verfassungsrechtlich gewährleistet. Unzulässig ist der Arbeitskampf von Beamten.

 

Wichtiger Hinweis:

Das abc-Recht-Portal  wird derzeit in Gänze überarbeitet. Auch die Inhalte dieser Seite, wie die aller Folgeseiten, sollen in Kürze aktualisiert werden. Die hier angebotenen Informationen entsprechen möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir bitten, dies zu berück-
sichtigen und insofern auch um Ihr Verständnis.