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| Arbeitskampf |
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| Arbeitskampf bezeichnet kollektive Maßnahmen, mit denen die Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ein bestimmtes Ziel erreichen wollen. Arbeitskampfmaßnahmen sind insbesondere Streik und Aussperrung. Solche Maßnahmen sind als Grundrecht verfassungsrechtlich gewährleistet. Unzulässig ist der Arbeitskampf von Beamten. |  |  | | |
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