Arbeitsunfähigkeit liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer erkrankt ist und deshalb seine Verpflichtung aus dem Arbeitsvertrag nicht erfüllen kann. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Die Meldung muss am ersten Tag bis 11 Uhr vorgenommen werden. Der Arbeitnehmer hat die Pflicht, die Arbeitsunfähigkeit innerhalb von drei Kalendertagen nach Beginn der Krankheit durch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachzuweisen. |