Diese Seite drucken
zurück


Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer erkrankt ist und deshalb seine Verpflichtung aus dem Arbeitsvertrag nicht erfüllen kann. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Die Meldung muss am ersten Tag bis 11 Uhr vorgenommen werden. Der Arbeitnehmer hat die Pflicht, die Arbeitsunfähigkeit innerhalb von drei Kalendertagen nach Beginn der Krankheit durch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachzuweisen.

 

Wichtiger Hinweis:

Das abc-Recht-Portal  wird derzeit in Gänze überarbeitet. Auch die Inhalte dieser Seite, wie die aller Folgeseiten, sollen in Kürze aktualisiert werden. Die hier angebotenen Informationen entsprechen möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir bitten, dies zu berück-
sichtigen und insofern auch um Ihr Verständnis.