|
|
 |
|
 |
 |
| Befristetes Arbeitsverhältnis |
 |
|
|
| Befristetes Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn die Dauer des Arbeitsvertrags kalendermäßig bestimmt ist oder sich die Befristung aus Art, Zweck oder Beschaffenheit der Arbeitsleistung ergibt. Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anzuwendenden Tarifvertrag bestimmt ist. Der Arbeitgeber hat die befristet beschäftigten Arbeitnehmer über entsprechende unbefristete Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, zu informieren. |  |  | | |
|
|
Wichtiger Hinweis:
Das abc-Recht-Portal
wird derzeit in Gänze überarbeitet. Auch die Inhalte dieser Seite, wie
die aller Folgeseiten, sollen in Kürze aktualisiert werden. Die hier
angebotenen Informationen entsprechen möglicherweise nicht mehr dem
aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir bitten, dies
zu berück- sichtigen und insofern auch um Ihr Verständnis.
|