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Berufsfreiheit
Berufsfreiheit ist allen Deutschen als Grundrecht gewährleistet. Danach haben alle Deutsche das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

 

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