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Erholungsurlaub
Erholungsurlaub steht jedem Arbeitnehmer nach dem Bundesurlaubsgesetz zu. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt 24 Werktage; als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Ein höherer Urlaubsanspruch wird in der Regel durch den Arbeits- oder Tarifvertrag begründet.

 

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