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Friedenspflicht
Friedenspflicht ist eine Folge des Tarifvertrags. Die Parteien des Tarifvertrags haben während der Laufzeit des Tarifvertrags alle Arbeitskampfmaßnahmen zu unterlassen und vor Ausbruch eines Arbeitskampfs miteinander zu verhandeln und über die Vermeidung des Arbeitskampfs zu beraten.

 

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