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Sonderurlaub
Sonderurlaub. Ein Anspruch auf Sonderurlaub besteht nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel aufgrund eines Tarifvertrags oder nach besonderen gesetzlichen Vorschriften. Dabei handelt es sich um den Mindestlohn. Über den Tariflohn hinaus kann ein höherer er nicht zur Lohnzahlung verpflichtet.

 

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