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| Tarifautonomie |
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| Tarifautonomie bezeichnet die Freiheit der Sozialpartner, die Tarife für die Arbeitsleistungen durch vertragliche Verhandlung zu bestimmen. Die Tarifautonomie basiert auf Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes. Sie umfasst das Recht zum Arbeitskampf mit Streik und Aussperrung unter Ausschluss staatlicher Zwangsschlichtung. |  |  | | |
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