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Tarifautonomie
Tarifautonomie bezeichnet die Freiheit der Sozialpartner, die Tarife für die Arbeitsleistungen durch vertragliche Verhandlung zu bestimmen. Die Tarifautonomie basiert auf Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes. Sie umfasst das Recht zum Arbeitskampf mit Streik und Aussperrung unter Ausschluss staatlicher Zwangsschlichtung.

 

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