Tariflohn bezeichnet den vom Arbeitgeber nach dem Tarifvertrag zu zahlenden Lohn. Dabei handelt es sich um den Mindestlohn. Über den Tariflohn hinaus kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein höherer Lohn vereinbart werden.
Wichtiger Hinweis:
Das abc-Recht-Portal
wird derzeit in Gänze überarbeitet. Auch die Inhalte dieser Seite, wie
die aller Folgeseiten, sollen in Kürze aktualisiert werden. Die hier
angebotenen Informationen entsprechen möglicherweise nicht mehr dem
aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir bitten, dies
zu berück- sichtigen und insofern auch um Ihr Verständnis.