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| Teilzeitarbeit |
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| Teilzeitarbeit liegt vor, wenn die regelmäßige Arbeitszeit eines Arbeitnehmers kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Teilzeitbeschäftigte dürfen wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als Vollzeitbeschäftigte, es sei denn es gibt dafür einen sachlichen Grund. |  |  | | |
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