Kurzbeschreibung: Worauf Sie bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag achten sollten...
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, in dem die Parteien die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses vereinbaren. Im Gegensatz zur Kündigung endet also das Arbeitsverhältnis in diesem Fall nicht durch eine einseitige Erklärung einer Vertragspartei, sondern durch Vertrag. Für den Abschluss eines Aufhebungsvertrags können mehrere Umstände maßgebend sein:
- Beide, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wollen das Arbeitsverhältnis auflösen, ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein.
- Der Arbeitnehmer kann einer drohenden Kündigung zuvorkommen, ohne dass der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnis publik wird.
- Der Aufhebungsvertrag gibt den Parteien des Arbeitsvertrags die Möglichkeit, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses flexibel zu gestalten.
Der Aufhebungsvertrag ist nur wirksam, wenn er schriftlich geschlossen wird.
Ein Arbeitnehmer sollte, bevor er einen Aufhebungsvertrag abschließt, auf folgende Grundregeln achten:
- Er sollte auf keinen Fall übereilt handeln und zu schnell den Aufhebungsvertrag abschließen.
- Der Aufhebungsvertrag hat nicht nur arbeitsrechtliche, sondern auch ganz gravierende sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen; deshalb sollte man nicht nur einen arbeitsrechtlich, sondern auch einer sozialversicherungsrechtlich versierten Berater hinzuziehen.
- Man sollte sich auf keinen Fall vom Arbeitgeber unter Druck setzen lassen und sich eine ausreichende Bedenkzeit vorbehalten.
- Wenn der Arbeitgeber zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags bereit ist, sollte man als Arbeitnehmer sich seiner guten Verhandlungsposition bewusst sein. Häufig ist nämlich der Aufhebungsvertrag mit der Zahlung einer Abfindung verbunden.
Durch den Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis zum vereinbarten Zeitpunkt beendet. Die Beendigung kann mit sofortiger Wirkung oder zu einem zukünftigen Zeitpunkt erfolgen. Eine Anhörung des Betriebsrats ist nicht erforderlich. Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses enden die arbeitsrechtlichen Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien.
Mit dem Aufhebungsvertrag sind für den Arbeitnehmer gleich mehrere Nachteile verbunden. So droht ihm zumindest zeitweilig der Verlust des Arbeitslosengeldes. Der Arbeitnehmer verliert Versorgungsanwartschaften und es entfällt der allgemeine und besondere Kündigungsschutz.
Wer einen Aufhebungsvertrag abschließen will, sollte darauf achten, dass bestimmte Regelungen berücksichtigt werden. Von Bedeutung sind insbesondere
- Anlass für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses,
- richtiger Beendigungszeitpunkt,
- Vereinbarung einer Abfindung,
- Freistellung des Arbeitnehmers,
- Resturlaub,
- Konkurrenztätigkeit,
- Anspruch auf betriebliche Altersversorgung,
- Arbeitszeugnis,
- Aufklärungspflichten des Arbeitgebers über Folgen des Aufhebungsvertrags,
- noch offenstehende Gratifikationen, Prämien u.ä.,
- nachvertragliches Wettbewerbsverbot,
- Dienstwagen,
- Betriebsratsbeteiligung,
- Arbeitgeberdarlehen,
- Herausgabe der Arbeitspapiere,
- Kostentragung bei Einschaltung eines Beraters.
Dr. Otto Bretzinger Jurist und Journalist
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