Ein Arbeitnehmer, der krankgeschrieben ist und in dieser Zeit auch nur einer leichten Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber nachgeht, kann gekündigt werden.
Das Arbeitsgericht Frankfurt hat die Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers zurückgewiesen, der nebenher für eine Sicherheitsfirma gearbeitet hatte, obwohl er krankgeschrieben war. |