Diese Seite drucken
zurück


Private Internetnutzung am Arbeitsplatz
Ein Arbeitnehmer, der im Jahr 100 Stunden im Internet surft, darf nicht fristlos gekündigt werden.
Der Arbeitgeber müsste ein ausdrückliches Verbot aussprechen und den Arbeitnehmer bei einem Verstoß gegen dieses Verbot zunächst abmahnen.

 

Wichtiger Hinweis:

Das abc-Recht-Portal  wird derzeit in Gänze überarbeitet. Auch die Inhalte dieser Seite, wie die aller Folgeseiten, sollen in Kürze aktualisiert werden. Die hier angebotenen Informationen entsprechen möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir bitten, dies zu berück-
sichtigen und insofern auch um Ihr Verständnis.