|
|
 |
|
 |
 |
| Private Internetnutzung am Arbeitsplatz |
 |
|
|
Ein Arbeitnehmer, der im Jahr 100 Stunden im Internet surft, darf nicht fristlos gekündigt werden. Der Arbeitgeber müsste ein ausdrückliches Verbot aussprechen und den Arbeitnehmer bei einem Verstoß gegen dieses Verbot zunächst abmahnen. |  |  | | |
|
|
Wichtiger Hinweis:
Das abc-Recht-Portal
wird derzeit in Gänze überarbeitet. Auch die Inhalte dieser Seite, wie
die aller Folgeseiten, sollen in Kürze aktualisiert werden. Die hier
angebotenen Informationen entsprechen möglicherweise nicht mehr dem
aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir bitten, dies
zu berück- sichtigen und insofern auch um Ihr Verständnis.
|