| Jeder Arbeitnehmer hat für sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er unverschuldet krankheitsbedingt verhindert ist, seine Arbeit zu verrichten. Dass Sportunfälle eine Krankheit in diesem Sinne darstellen, dürfte kaum zu bestreiten sein. Allerdings entfällt der Anspruch auf den Lohn, wenn dem Arbeitnehmer ein Verschulden an seiner krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit trifft.
Körper- und Gesundheitsschäden, die im Rahmen des Freizeitsports entstehen, sind grundsätzlich unverschuldet. Verschuldet hat der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit aber dann, wenn er grob gegen das eigene Interesse eines verständigen Menschen verstößt. Das ist der Fall, wenn er sich in einer Sportart betätigt, die seine Kräfte und Fähigkeiten übersteigt. Damit gefährdet also z.B. der Skianfänger seine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, wenn er sich an einer „schwarzen Abfahrt“ versucht und sich dabei verletzt und deshalb nicht arbeiten kann. Ein Selbstverschulden ist auch dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer leichtsinnig gegen anerkannte Regeln der Sportart verstoßen hat; in diesem Zusammenhang ist die Frage zu stellen, ob der Arbeitnehmer über die körperliche Eignung für die jeweilige Sportart verfügt oder ob er den Sport auf einer hierzu geeigneten Anlage ausgeübt hat. Und schließlich ist von einer verschuldeten Arbeitsunfähigkeit auch dann auszugehen, wenn der Arbeitnehmer einer gefährlichen Sportart nachgeht und sich dabei verletzt.
Eine gefährliche Sportart liegt dann vor, wenn das Verletzungsrisiko so groß ist, dass auch ein gut ausgebildeter Sportler bei sorgfältiger Beachtung der Regeln dieses Risiko nicht vermeiden kann. Das Bundesarbeitsgericht hat aber bis heute noch keine Sportart als gefährlich bezeichnet, sondern sogar Motorradrennen, Fußball im Amateurbereich, Amateurboxen und Drachenfliegen als nicht gefährlich eingestuft.
Wussten Sie schon, dass eine Unfallversicherung bei Sportunfällen im Vereinssport zumindest finanziell helfen kann. Dies gilt auch, wenn erst später sogenannte Folgeschäden wie z.B. Invalidität auftreten. Diese Leistung kann auch über Ihre Firma in Form einer Betriebssportgruppe vereinbart werden.
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