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Vorgeschaltete Probezeit ist für Arbeitnehmer günstiger

Kurzbeschreibung: Vorteile und Nachteile der vorgeschalteten Probezeit

Die Vereinbarung einer Probezeit ist im beiderseitigen Interesse. Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben in der Probezeit Gelegenheit, sich gegenseitig kennenzulernen und sich bei Nichtgefallen unter erleichterten Bedingungen wieder voneinander zu lösen.

Die Probezeit kann als befristetes Arbeitsverhältnis ausgestaltet werden oder sie wird in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis vorgeschaltet. In der Regel dauert sie nicht länger als sechs Monate.

Ein befristetes Probearbeitsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Dauer. Soll das Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden, muss ein neuer - dann in der Regel unbefristeter - Arbeitsvertrag abgeschlossen werden. Der nachfolgende Arbeitsvertrag kann aber dadurch begründet werden, dass der Arbeitnehmer im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber nach Ablauf der Befristung einfach weiter arbeitet. Etwas anderes gilt dann, wenn im Arbeitsvertrag eine stillschweigende Verlängerung des Arbeitsverhältnisses ausdrücklich ausgeschlossen worden ist.

Bei einem befristeten Probearbeitsverhältnis hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber keinen Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses und den Abschluss eines neuen Arbeitsvertrag nach Beendigung der Probezeit.

Im Falle einer vorgeschalteten Probezeit schließen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer einen unbefristeten Arbeitsvertrag ab. In diesem ist die Regelung getroffen, dass eine bestimmte Anzahl der ersten Beschäftigungsmonate als Probezeit gilt.

Innerhalb der vereinbarten Probezeit können beide Seiten mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von zwei Wochen oder mit der tarifvertraglich oder arbeitsvertraglich festgelegten Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis ordentlich kündigen. Die Kündigung ist auch noch am letzten Tag der Probezeit möglich.
 
Wird weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer innerhalb der Probezeit gekündigt, so dauert der Arbeitsvertrag nach Ablauf der Probezeit auf unbestimmte Zeit fort. Weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer müssen in diesem Zusammenhang tätig werden.

Die Vereinbarung einer vorgeschalteten Probezeit ist für den Arbeitnehmer günstiger, da er bei ausbleibender Kündigung nach Ablauf der Probezeit einen Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses hat. Dieser Anspruch besteht bei einem befristeten Probearbeitsverhältnis nicht.

Dr. Otto Bretzinger
Jurist und Journalist

 

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