Diese Seite drucken
zurück


Häufige Krankheit kann zum Verlust des Arbeitsplatzes führen

Arbeitnehmern, die häufig krank sind und so den Betrieb wirtschaftlich stark belasten, kann gekündigt werden.

Die Richter des Bundesarbeitsgerichts begründeten ihre Entscheidung damit, dass in der Vergangenheit häufig aufgetretene Kurzerkrankungen auf den künftigen Gesundheitszustand eines Arbeitnehmers hinweisen können. Wenn ein Arbeitnehmer zusammengerechnet mehr als sechs Wochen im Jahr im infolge kurzer Erkrankungen nicht arbeitet und Lohnfortzahlung erhält oder wenn eine wiederholte Arbeitsunfähigkeit den Betriebsablauf gefährdet, sei eine Kündigung und mit ihr der Verlust des Arbeitsplatzes gerechtfertigt.

BAG, Urt. v. 13.06.1996, Az:2 AZR 497/95

Schlagworte: Arbeitnehmer Krankheit
Kündigung Arbeitsplatz

 

Wichtiger Hinweis:

Das abc-Recht-Portal  wird derzeit in Gänze überarbeitet. Auch die Inhalte dieser Seite, wie die aller Folgeseiten, sollen in Kürze aktualisiert werden. Die hier angebotenen Informationen entsprechen möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir bitten, dies zu berück-
sichtigen und insofern auch um Ihr Verständnis.