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kündigung_krankheit_leistung

Ist ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt vermindert leistungsfähig, so stellt dies allein grundsätzlich keinen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar.

Vielmehr muss der Arbeitgeber - vor allem bei älteren Arbeitnehmern - prüfen, ob durch organisatorische Maßnahmen (z. B. Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder Versetzung an andere Stelle innerhalb des Betriebs) eine Weiterbeschäftigung möglich ist.


Bundesarbeitsgericht (BAG)

Urteil vom 12.07.1995

Aktenzeichen: 2 AZR 762/94

Schlagworte:

Kündigung außerordentlich Krankheit Leistung Arbeitnehmer Arbeitgeber Versetzung Arbeitsplatz

 

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