Diese Seite drucken
zurück


Darf der Arbeitgeber die Daten privater Telefonate auswerten?

Das Arbeitsgericht Kiel vertrat die Auffassung, dass es sich um personenbezogene Daten handelt, wenn der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer geführten Telefongespräche registrieren lässt. Nur im Falle des Einverständnis des Betroffenen, z. B. im Rahmen einer Dienstvereinbarung, kann er diese Daten auswerten. Fehlt es an einer solchen Dienstvereinbarung, ist eine Auswertung dieser Daten nicht erlaubt.

ArbG Kiel, 01.02.2001, Az.: 2 Ca 2248 d/00

 

Wichtiger Hinweis:

Das abc-Recht-Portal  wird derzeit in Gänze überarbeitet. Auch die Inhalte dieser Seite, wie die aller Folgeseiten, sollen in Kürze aktualisiert werden. Die hier angebotenen Informationen entsprechen möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir bitten, dies zu berück-
sichtigen und insofern auch um Ihr Verständnis.