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| Abgassonderuntersuchung |
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| Halter von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fremdzündungsmotor oder mit Kompressionszündungsmotor angetrieben werden, haben zur Verringerung der Schadstoffimmissionen das Abgasverhalten ihres Kraftfahrzeugs auf ihre Kosten untersuchen zu lassen. Ausgenommen sind unter anderem Motorräder, Fahrzeuge mit Benzinmotor, die vor dem 1. Juli 1969 zugelassen worden sind, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Dieselfahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1977 zugelassen worden sind. |  |  | | |
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