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| Abschleppen des Fahrzeugs |
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| Beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeugs ist die Autobahn bei der nächsten Ausfahrt zu verlassen. Beim Abschleppen eines außerhalb der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeugs darf nicht in die Autobahn eingefahren werden. Während des Abschleppens haben beide Fahrzeuge Warnblinklicht einzuschalten. |  |  | | |
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