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| Betriebsgefahr |
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| Wird beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter des Fahrzeugs verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Auf ein Verschulden kommt es nicht an. Der Halter haftet nicht, wenn der Unfall auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. |  |  | | |
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