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| Entziehung der Fahrerlaubnis |
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| Erweist sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, so hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen. Mit der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis. |  |  | | |
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