Diese Seite drucken
zurück


Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Damit sind Schadensersatzansprüche Dritter, die beim Gebrauch des versicherten Fahrzeugs entstehen, abgesichert.

 

Wichtiger Hinweis:

Das abc-Recht-Portal  wird derzeit in Gänze überarbeitet. Auch die Inhalte dieser Seite, wie die aller Folgeseiten, sollen in Kürze aktualisiert werden. Die hier angebotenen Informationen entsprechen möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir bitten, dies zu berück-
sichtigen und insofern auch um Ihr Verständnis.