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| Verkehrsunfall |
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| Nach einem Verkehrsunfall hat jeder Beteiligte unter anderem unverzüglich zu halten, den Verkehr zu sichern und bei geringfügigem Schaden unverzüglich beiseite zu fahren, sich über die Unfallfolgen zu vergewissern, Verletzten zu helfen, anzugeben, dass er am Unfall beteiligt war, solange am Unfallort zu bleiben, bis er zugunsten der anderen Beteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit ermöglicht hat. |  |  | | |
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