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| Verkehrszentralregister |
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Verkehrszentralregister wird vom Kraftfahrt-Bundesamt geführt. Eingetragen werden insbesondere Verkehrsordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße von 80,- DM und mehr geahndet worden sind, Fahrverbote, Verkehrsstraftaten, Widerruf oder Versagung der Fahrerlaubnis. Jede Eintragung aufgrund einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder einer Straftat wird mit einer bestimmten Anzahl von Punkten, die nach der Schwere des Verstoßes gestaffelt sind, bedacht. Die Bewertung erfolgt nach dem Punktesystem. |  |  | | |
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