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Mit Licht auf der Autobahn

Rechtzeitig zur Urlaubszeit wurden in Italien zum 01.07.2002 einige Vorschriften im Straßenverkehr geändert, deren Nichtbeachtung den Autofahrer in Italien teuer zu stehen kommen kann:

  • Auf Autobahnen muss auch bei Tageslicht immer mit Abblendlicht gefahren werden.
  • Bei Niederschlag gilt auf der Autobahn Höchsttempo 110 km/h.

Weiterhin sollten Autofahrer beachten, dass Mautstellen in Italien zur Autobahn gehören und dort ist Rückwärtsfahren strengstens verboten. Sollte man sich an eine falsche Mautsäule angestellt haben, unter keinen Umständen rückwärts fahren. Dies kann mit Geldbußen von ca. 325 - 1300 € bestraft werden.

Sollte man in Italien wegen eines Verkehrsverstoßes mit einer Geldbuße belegt werden, so kann man innerhalb von 60 Tagen durch Zahlung der im Protokoll angegebenen Mindeststrafe die Sache erledigen. Ab dem 61. Tag wird die Hälfte des Höchstbetrages (in der Regel das Doppelte der Mindeststrafe) fällig. Legt man also Einspruch gegen ein Bußgeld ein, so verdoppelt sich in der Regel die Geldbuße. Erfahrungsgemäß haben von 10 Einsprüchen 9 keinen Erfolg.

Abschließend sollte man beim Feiern in Italien beachten, dass ebenfalls ab dem 01.07.2002 die Grenze für die absolute Fahruntüchtigkeit auf 0,5 Promille gesenkt wurde. Eine Überschreitung gilt als Straftat, die drastische Strafen und den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge hat.

 

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