Auch gegen Radfahrer können bei Verkehrsverstößen Bußgelder verhängt werden. Wenn sie über einen Führerschein verfügen, drohen darüber hinaus Punkte im Verkehrszentralregister.
Beispiele:
Fehlender Rückstrahler EUR 10 Fahren ohne Licht EUR 10 Fahren entgegen Einbahnstrasse EUR 15 Missachtung Radwegbenutzungspflicht EUR 20 mit Behinderung anderer EUR 20 mit Gefährdung EUR 25 mit Sachbeschädigung EUR 30 Vorfahrtmissachtung mit Gefährdung anderer EUR 25 Überfahren einer roten Ampel (weniger als 1 Sek. Rot) EUR 25 Überfahren einer roten Ampel (länger als 1 Sek. Rot) EUR 60 -/1 Punkt
Auch eine Fahrradfahrt unter starkem Alkoholeinfluss kann Punkte in Flensburg zur Folge haben und sogar den Führerschein kosten: Bei einer Blutalkoholkozentration ab 1,6 Promille gilt ein Fahradfahrer als absolut fahruntüchtig. Dies führt zum Entzug der Fahrerlaubnis. |