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"Radeln und Bußgeld"

Auch gegen Radfahrer können bei Verkehrsverstößen Bußgelder verhängt werden. Wenn sie über einen Führerschein verfügen, drohen darüber hinaus Punkte im Verkehrszentralregister.

Beispiele:

Fehlender Rückstrahler                                         EUR 10
Fahren ohne Licht                                                 EUR 10
Fahren entgegen Einbahnstrasse                         EUR 15
Missachtung Radwegbenutzungspflicht                EUR 20
mit Behinderung anderer                                      EUR 20
mit Gefährdung                                                     EUR 25
mit Sachbeschädigung                                          EUR 30 
Vorfahrtmissachtung mit Gefährdung anderer      EUR 25
Überfahren einer roten Ampel
(weniger als 1 Sek. Rot)                                        EUR 25
Überfahren einer roten Ampel
(länger als 1 Sek. Rot)                                           EUR 60
                                                                             -/1 Punkt 

Auch eine Fahrradfahrt unter starkem Alkoholeinfluss kann Punkte in Flensburg zur Folge haben und sogar den Führerschein kosten: Bei einer Blutalkoholkozentration ab 1,6 Promille gilt ein Fahradfahrer als absolut fahruntüchtig. Dies führt zum Entzug der Fahrerlaubnis.

 

Wichtiger Hinweis:

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