| Wussten Sie schon, dass Hagelschäden schon durch Ihre Kfz-Teilkaskoversicherung abgedeckt sind? Allerdings müssen die Schäden unverzüglich der Versicherung gemeldet werden, um den finanziellen Anspruch geltend machen zu können.
Da Hagel meistens örtlich begrenzt, und somit die Zahl der Geschädigten überschaubar ist, bieten viele Versicherer einen sogenannten Vorortservice an. Dort wird dann unbürokratisch der Schaden begutachtet und gezahlt.
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