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Unfall, Verantwortung zweifelhaft - was nun?

Es kommt öfter vor, dass die Beteiligten an einem Unfall sich mehr oder minder heftig darüber streiten, wer denn nun eigentlich schuld war. Diese Streitigkeiten kann man oft vermeiden, wenn die Polizei gerufen wird, die bei Schäden jenseits von 1.500,00 EURO auch heute noch die Fakten aufnimmt, die Spuren sichert, Fotos macht und so weiter. Dabei wird der Polizeibeamte, der im allgemeinen Erfahrung in diesen Dingen hat, auch seine Meinung über den Hergang kund tun. In aller Regel sind die Ratschläge der Verkehrspolizisten auch richtig. Kann man sich aber der Meinung des Polizeibeamten überhaupt nicht anschließen, so muss man unbedingt darauf bestehen, dass die Polizei die entsprechenden Feststellungen trifft, die an Ort und Stelle noch möglich sind. Hinterher ist das oft recht schwierig. Wenn der Anwalt dann die Akten prüft, wird er nach seiner eigenen Erfahrung die Meinung über den Hergang darlegen und den Mandanten auch darauf hinweisen, dass hier ein Mitverschulden durchaus angenommen werden kann.

Ganz wichtig ist aber, dass an der Unfallstelle, auch wenn die Polizei nicht erscheint, eine Skizze gefertigt wird und vor allem Zeugen des Unfalls genau notiert werden, mit Name und Anschrift. Gibt es Spuren auf der Fahrbahn (zum Beispiel Bremsspuren) so sind sie möglichst genau in ihrem Verlauf und in ihrer Länge festzuhalten, das kann eine spätere Auseinandersetzung über die Ursache bedeutend erleichtern.

Dies gilt vor allem für Unfälle im Ausland. Ab 02.01.2003 ist auch eine ausländische Versicherung verpflichtet, eine Korrespondenzgesellschaft in Deutschland zu benennen, die dann für die Regulierung zuständig ist. Das gilt natürlich auch umgekehrt.

Es kann in diesen Fällen nur große Sorgfalt empfohlen werden, um die Regulierung zu erleichtern.
Bei Unfällen im Ausland ist übrigens zu beachten, dass, von wenigen Ausnahmefällen abgesehen, das Recht des Tatortes gilt; so gilt für die Regulierung eines Unfalls in Frankreich französisches Recht. Das ist für die deutschen Beteiligten oft recht schmerzlich, weil in Frankreich die Regulierung bei weitem nicht so großzügig ist wie bei uns und ein eventuell gar notwendiger Prozess sich über Jahre hinziehen kann. Dabei sollte man von vornherein wissen, dass das französische Recht mit Schmerzensgeldern nicht sehr großzügig ist. Darauf muss Sie Ihr Anwalt hinweisen und übertriebene Erwartung gleich dämpfen. Das gilt zum Beispiel auch für Italien oder Spanien.

In diesen Fällen kann man nur empfehlen, dass man sich gründlich beraten lässt, zumal in den genannten Ländern auch die Kosten eines Prozesses deutlich höher sind als bei uns. Man sollte dies besser vermeiden und sich lieber mit einer geringeren Entschädigung begnügen, die man dann auch wesentlich schneller erhält, als wenn ein Gericht im Ausland die Sache beurteilen muss.

 

 

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