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Fahrverbot droht - was tun?
Bei einer Häufung von Verkehrsverstößen oder bei groben Verstößen kann die Behörde ein Fahrverbot verhängen, das eins bis drei Monate betragen kann. Dies kann je nach Notwendigkeit der Fahrerlaubnis eine empfindliche Sanktion sein und wird von den Betroffenen in aller Regel auch so empfunden.

Ist nun ein Fahrverbot verhängt, so kann man natürlich gegen den entsprechenden Bescheid Einspruch erheben und es auf eine Hauptverhandlung ankommen lassen. Dabei wird vom Gericht genau geprüft, ob tatsächlich ein Verstoß vorliegt, der die Verhängung des Fahrverbots notwendig macht. Oft verweisen die Gerichte darauf, dass man - das ist im Gesetz so vorgesehen - beim ersten Fahrverbot die Ablieferung des Führerscheins bis vier Monate hinauszögern kann. Es wird deshalb regelmäßig die Frage geprüft, ob der Betroffene zum Beispiel diese Frist des Fahrverbots in seinen Jahresurlaub legen kann. Dann nämlich wird das Gericht auf dem Fahrverbot bestehen - vorausgesetzt, der Verstoß rechtfertigt das Fahrverbot.

Nun gibt es aber Leute, die aus bestimmten Gründen überhaupt nicht auf ihre Fahrerlaubnis verzichten können, so zum Beispiel Berufskraftfahrer, Vertreter und so weiter. In solchen Fällen kann das Gericht dann tatsächlich auch von einem Fahrverbot absehen, wenn der Betroffene nämlich darlegen kann, dass der Besitz der Fahrerlaubnis für ihn existenznotwendig ist - es muss sich aber wirklich um dringende Gründe handeln. In diesen Fällen sehen die Gerichte dann doch einmal von der Verhängung des Fahrverbots ab; allerdings wird dabei in aller Regel die Geldbuße mindestens verdoppelt. Ich habe auch schon erlebt, dass die Geldbuße verdreifacht worden ist. Das muss der Betroffene dann mit seinem Verteidiger sorgfältig erörtern, ob sich das für ihn lohnt.

Droht allerdings eine Existenzgefährdung, so fällt diese Abwägung durchweg dahin aus, dass diese deutliche Erhöhung des Bußgeldes in Kauf genommen werden soll. Weiter ist dabei zu erwägen, dass eine solche Regelung nur in der Hauptverhandlung getroffen werden kann, was für jemanden, der zum Beispiel nicht rechtsschutzversichert ist, eine weitere zusätzliche finanzielle Belastung bedeutet, die sich durchaus in der Größenordnung von circa 400,00 bis 500,00 EURO bewegt.
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Alle diese Gesichtspunkte sind sorgfältig abzuwägen, bevor man sich zu einer Hauptverhandlung entschließt - außerdem muss natürlich wirklich eine echte Notlage für den Betroffenen entstehen, sonst wird das Gericht das Fahrverbot bestätigen.

 

 

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