Wann drohen polizeiliche Maßnahmen?
Ab 0,5 Promille beträgt die Geldbuße 250 EUR und ein Fahrverbot für 1 Monat. Dies verdoppelt oder verdreifacht sich bei Wiederholungen, jeweils begleitet von 4 Punkten in Flensburg.
Bereits ab 0,3 Promille droht neben beachtlichen Geldstrafen auch mindestens 6 Monate Führerschein-Entzug bei Fahrunsicherheiten oder Unfällen verbunden mit 7 Punkten.
Wie steht es mit dem Versicherungsschutz nach einem Unfall?
In der Kaskoversicherung wird grundsätzlich ab 1,1 Promille die Deckung versagt.
Unter 1,1 Promille entscheidet der Unfallhergang, d.h. es bleibt zu klären, ob der Unfall alkoholbedingt passiert ist (oder jedem nüchternen Fahrer hätte passieren können).
Für die Kfz-Haftpflicht-Versicherung gilt das gleiche. Allerdings muss hier der Versicherer zunächst den Unfallgegner nach den allgemeinen Haftungsgrundsätzen entschädigen, wird aber anschließend bis zur Höhe von 5.000 EUR Regress nehmen. |