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Mit welchen Rechtsänderungen muss der Autofahrer im Jahr 2006 rechnen?

Der Kraftfahrer muss 2006 mit einer Vielzahl neuer Vorschriften rechnen. Vom Alkoholverbot für Fahranfänger, von härteren Strafen für Abstandssünder bis zur Anschnallpflicht für Hunde. Dafür sollen Schornsteinfeger vom Anschnallen befreit werden.

Bei der Hauptuntersuchung werden bei PKW künftig auch die elektronischen Sicherungssysteme wie ESP oder Airbag geprüft. Bei Fahrzeugen mit On-Board-Diagnose (OBD), die ab 01.01.2006 erstmals zugelassen werden, wird die Abgasuntersuchung zusammen mit der Hauptuntersuchung durchgeführt. Für Motorräder und Mopeds soll eine Abgasuntersuchung eingeführt werden.

Drängler und Abstandssünder sollen härter bestraft werden. Grundsätzlich ist als Mindestabstand der halbe Tachowert in Metern einzuhalten.
Wer bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h einen Sicherheitsabstand von weniger als 20 Metern oder 5/10 des halben Tachowerts einhält, muss künftig mit einer Geldbuße von 40 EUR und mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Wer mit 140 km/h den Mindestsicherheitsabstand von 70 Metern unterschreitet und weniger als 1/10 des halben Tachowertes, also weniger als 7 Meter, auffährt, wird künftig mit
einem Bußgeld von 250 EUR, drei Monaten Fahrverbot und vier Punkten bestraft.
Bisher wurde hierfür neben den vier Punkten eine Geldbuße von 150 EUR und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.

PKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,5 Tonnen werden ab 01.01.2006 nur noch erstmals zugelassen, wenn sie die Abgasnorm "Euro 4" erfüllen.

Eine gesetzliche Winterreifenpflicht wird nicht eingeführt. Die Ausrüstung des Fahrzeugs muss künftig den winterlichen Witterungsverhältnissen entsprechen. Hierzu gehört "geeignete" Bereifung ebenso wie ein Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Ab 01.05.2006 sollen einfache Verstöße mit 20 EUR bestraft werden. Wer wegen falscher Bereifung andere Verkehrsteilnehmer behindert, zahlt 40 EUR und bekommt einen Punkt in Flensburg dazu.

Vorgesehen ist ein Alkoholverbot für Fahranfänger während der Probezeit. Wer das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und während der Probezeit ein Fahrzeug führt, obwohl er 0,2 Promille Alkohol im Blut oder 0,1 mg/l Alkohol in der Atemluft hat, muss mit einem Bußgeld von 125 EUR, 2 Punkten im Verkehrszentralregister und einem Fahrverbot von einem Monat und im Wiederholungsfall mit der Anordnung eines Aufbauseminars rechnen. Ab einem Alkoholgehalt von 0,5 Promille im Blut bzw. 0,25 mg/l in der Atemluft gelten für Fahranfänger die allgemeinen Bußgeldsätze nämlich 250 EUR beim ersten Verstoß, 500 EUR im Wiederholungsfall und 750 EUR beim dritten Verstoß. Hinzukommen noch 4 Punkte in Flensburg und während der Probezeit die Anordnung eines Aufbauseminars.

Für Fahrer und Beifahrern von Trikes und Quads wird eine Helmpflicht eingeführt, die dann nicht gelten soll, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.

Ladungen müssen künftig so verstaut werden, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dies bedeutet eine Anschnallpflicht für Hunde, die auch in einem besonders gesicherten Käfig untergebracht werden können. Dafür wurde die Anschnallpflicht für Schornsteinfeger beim Verkehr von Haus zu Haus aufgehoben.

Nach einer "EG-Gurtänderungsrichtlinie" sollen Kinder unter drei Jahren in Oldtimern ohne Gurtvorrichtung nicht mehr, Kinder über drei Jahre nur noch auf dem Rücksitz mitgenommen werden dürfen. 

Änderungen im Steuerrecht wird es für Autofahrer ebenfalls geben. Mit dem 31.12.2005 endet die Förderung von schadstoffarmen Fahrzeugen und von 3-Liter-Autos. Dieselfahrzeuge mit Partikelfilter sollen beim Neukauf entgegen früherer Absichten nicht gefördert werden. Halter von Dieselfahrzeugen, die ihr Fahrzeug mit Partikelfiltern nachrüsten, sollen mit 250 EUR gefördert werden.

Wohnmobile mit über 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sollen von 2006 an bis 2011 schrittweise nicht mehr wie Nutzfahrzeuge nach Gewicht, sondern wie Personenkraftwagen nach Hubraum und Schadstoffausstoß besteuert werden. Um extreme Steuererhöhungen zu vermeiden, sollen Besitzer von Wohnmobilen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen einen Nachlass von 40 Prozent, Besitzer von Wohnmobilen über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht einen Abschlag von 50 Prozent erhalten. Die steuerlichen Vergünstigungen sollen bis 2011 in zwei Stufen auf 20 Prozent reduziert werden.

Bei der Benutzung von Dienstwagen sind 1 % des Listenpreises als geldwerter Vorteil zu versteuern. Die 1-Prozent-Regelung wird künftig nur noch anerkannt, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird. Unternehmer müssen künftig den Anteil der Nutzung gegenüber dem Finanzamt nachweisen. Dieser Nachweis wird wohl nur noch durch Führung eines lückenlosen Fahrtenbuchs zu erbringen sein.

Durch das neue Verkehrszeichen "Durchgangsverkehr verboten" soll es ab 2006 möglich sein, bestimmte Strecken für "Mautflüchtlinge" mit LKWs über 12 Tonnen zu sperren. Darüber hinaus ist für Mitte 2006 die "Bemautung umgehungsrelevanter Bundesstraßen" vorgesehen.

Voraussichtlich ab April 2006 werden zwei weitere Verkehrszeichen eingeführt. Das Zeichen 327 schreibt in Tunneln die Benutzung von Licht vor und verbietet dort das Wenden. Das Zeichen 328 soll die Benutzung von Nothaltebuchten regeln.


Stichworte:
Hauptuntersuchung, Sicherheitsabstand, Drängler, Winterbereifung, Alkoholverbot für Fahranfänger, Helmpflicht, Ladungssicherung, Oldtimer, Wohnmobile, Dienstwagen, neue Verkehrszeichen


Autor: Rechtsanwalt Dr. Klaus van der Velden
           03.01.2006

 

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