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Kauf eines Gebrauchtwagens; Kontrolle ist besser

Oft entstehen beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeuges Streitigkeiten, die man bei besserer Kontrolle hätte vermeiden können. Daher sollte man das Fahrzeug vor dem Kauf genau prüfen.

Bei kaum einem anderen Vertrag treten mehr Probleme auf als beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeuges. Ursache sind oftmals die vielleicht zu hohen Erwartungshaltungen des Käufers über den Zustand des gekauften Fahrzeuges sowie des Umstandes, dass der Verkäufer selbstverständlich auch oft versucht, die nun einmal vorhandenen Gebrauchsspuren zu verdecken. Beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeuges sollte man sich aber immer bewusst sein, dass es sich bei einen Kraftfahrzeug um einen technisch hoch entwickelten Gegenstand handelt, der stark dem Verschleiß unterliegt und nur eine begrenzte "Lebensdauer" hat. Je älter das Fahrzeug bzw. je höher die Laufleistung ist, je eher muss der Käufer damit rechnen, dass Teile des Fahrzeuges kaputtgehen können.

Unbedingt sollte man auch die Vereinbarungen in einem schriftlichen Kaufvertrag festhalten.
(siehe hierzu: Kaufvertrag über Gebrauchtwagen unter Verbrauchern

Um vor bösen und unliebsamen Überraschungen gefeit zu sein, sollte der Käufer vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens auf insbesondere auf Folgendes achten:

  • Fahrzeug auf eventuelle Unfallschäden überprüfen (Lackabweichungen, Schweißnähte).
  • Fahrgestellnummer (17-stellige Zahlen-Buchstaben-Kombination; sitzt bei europäischen Fahrzeugen im Motorraum) kontrollieren. Wenn von Hand nachgeschlagen, ist Vorsicht geboten: Unfallschaden!
  • Fälligkeit der Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung prüfen.
  • Hebelweg der Handbremse testen (bei 4 Rastergeräuschen sollte Bremse fest sein).
  • Profiltiefe der montierten Räder wie des Ersatzrades messen (Mindesttief sind 1,6 mm).
  • Beleuchtung innen wie außen sowie Anzeigen im Armaturenbrett auf Funktion testen.
  • Wischerblätter kontrollieren.
  • Motor, Getriebe und Hinterachse auf Undichtigkeiten prüfen.
  • Motorenöl kontrollieren (pechschwarzes Öl und Minimumstand weisen auf mangelnde Pflege hin).
  • Durchrostungen bei Bodengruppe, Kotflügel, Radhäuser, Kofferraum, Reservemulde, Türen, unter Fußmatten, Front- und Heckpartie prüfen.
  • Bei der Bremsflüssigkeit prüfen, wann letzter Austausch erfolgt ist.
  • Funktionsprüfung durch eine Probefahrt durchführen.
  • Fahrzeugbrief und –schein prüfen (sollten sich Hinweise auf gewerbliche Tätigkeit ergeben, ist Gewährleistungsausschluss unwirksam).
  • Sämtliche Zusicherungen (Laufleistung, Vorschäden etc.) und Vereinbarungen (z.B. mitverkauftes Zubehör) sollen unbedingt im Kaufvertrag aufgeführt werden.
  • Falls der Eigentümer nicht selbst verhandelt, sollten man sich eine schriftliche Verkaufvollmacht vorlegen lassen.

Nach dem Kauf sollte das Fahrzeug unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsstelle umgemeldet werden. Hierzu benötigt man:

  • Fahrzeugbrief
  • Fahrzeugschein (bei stillgelegten Fahrzeugen die Stilllegungsbescheinigung)
  • Versicherungsbestätigung (früher auch Doppelkarte genannt)
  • Personalausweis oder Reisepass

Aber auch der Verkäufer sollte beim Verkauf eines Fahrzeuges auf  folgende Punkte achten:

  • Der Käufer sollte über bekannte Mängel und Schäden (insbesondere Unfallschäden) am Fahrzeug informiert werden.
  • Der Käufer sollte voll geschäftsfähig (also bereits 18 Jahre alt) sein. Andernfalls benötigt er eine Vollmacht seiner Erziehungsberechtigten (in der Regel die Eltern).
  • Vor einer Probefahrt prüfen, ob der Fahrer den erforderlichen Führerschein hat.
  • Möglichst Barzahlung des vollen Kaufpreises bei Fahrzeugübergabe vereinbaren. Stundungen, Ratenzahlungen sowie die Schecks oder Wechsel führen sehr oft zu Problemen.
  • Fahrzeugbrief erst dann an Käufer aushändigen, wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt ist.
  • Die Verkaufsmeldung so schnell als möglich an die Kfz-Zulassungsstelle und Kfz-Versicherung schicken
    (siehe hierzu auch: Anzeige über Verkauf eines Fahrzeuges).

Autor: Hans-Peter Lahres
           21.03.2005

 

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