| Wussten Sie schon, dass man sich mit einer Rechtsschutzversicherung gegen den Vorwurf einer Verkehrsstraftat bzw. Ordnungswidrigkeit wehren kann?
Dies gilt gerade dann, wenn aufgrund eines Unfallereignisses der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung erhoben wird oder wegen gravierender Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit ein Fahrverbot bzw. die Entziehung der Fahrerlaubnis droht. In diesen Fällen trägt eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, die separat oder im Paket mit einer Familien-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden kann, die Anwaltsgebühren und die nicht unerheblichen Verfahrenskosten. |