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Unfall durch Herüberkippen eines auf dem Beifahrersitz beförderten Betrunkenen

So kann es gehen:
In einer Disco wurde gefeiert, wobei zwei junge Leute erhebliche Mengen an Alkohol getrunken haben. Einer aus der Runde hat sich dann erboten, die zwei Betrunkenen nach Hause zu fahren, wobei der eine auf dem Beifahrersitz Platz nahm.

Beim Durchfahren einer Rechtskurve kippte der betrunkene Beifahrer nach links auf den Fahrer; dieser versuchte, ihn zunächst einmal wegzuschieben, kam aber dabei von der Straße ab und fuhr gegen einen Baum. Er machte 50 % seines Schadens bei dem Betrunkenen geltend, weil dieser ihm eben auf den Körper gefallen war und somit die Fehlreaktion herbeigeführt hatte.
Aber auch diesen schon reduzierten Anspruch hat das Amtsgericht Hameln glatt versagt:
Es führt aus, dass der Fahrer diesen betrunkenen Fahrgast nicht hätte auf dem Beifahrersitz transportieren dürfen, sondern nur auf dem Rücksitz, damit eben ein solcher Vorgang nicht stattfinden könne. In Anbetracht des Trunkenheitsgrades seines Bekannten hätte er aber mit einer solchen Situation rechnen und sie eben dadurch vermeiden müssen, dass er ihn auf dem Rücksitz platzierte.

Dem Mann ist seine Freundlichkeit übel bekommen.

AG Hameln, Versicherungsrecht 02, 776

 

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