Wegen einer Taube auf der Fahrbahn darf man nicht bremsen.
Es sind in dieser Richtung schon verschiedene Entscheidungen ergangen. Es tut einem als Tierfreund zwar weh, aber es steht inzwischen fest, dass man für Igel, Katzen, Wildenten oder eben auch Tauben nicht abrupt abbremsen darf, sondern für einen dadurch entstehenden Unfall zumindest mithaftet.
Man könnte nun der Rechtsauffassung vorwerfen, sie sei tierfeindlich. Dies ist aber keineswegs der Fall, und zwar aus folgendem Grund: Wenn ein Fahrzeug wegen eines kleinen Tieres plötzlich abbremst, so kann der nachfolgende Fahrer dies im allgemeinen überhaupt nicht sehen und sich somit gar nicht darauf einstellen.
Natürlich muss er den normalen Sicherheitsabstand einhalten. Im vorliegenden Falle war es aber so, dass das plötzliche Bremsen kurz nach dem Anfahren an einer Ampel geschehen ist, wo die Fahrzeuge ohnehin ihre Sicherheitsabstände wegen des Anhaltens an der Ampel stark verkürzt haben. Wer dann noch zusätzlich nach wenigen Metern plötzlich auf die Bremse tritt, provoziert einen Unfall geradezu und muss auch dafür gerade stehen.
Amtsgericht Solingen, 10 C 49/03, ZfS 2003, Seite 539
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Bremsen wegen eines Kleintieres (Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 07.01.2003, ZfS 2003, 118) |