Kurzbeschreibung und Stichworte: Drogen und Autofahren vertragen sich nicht; Haschischverbrauch und Autofahren
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat sich nun ebenfalls zu der Frage geäußert, ob jemand fahrfähig ist, der Haschisch zu sich genommen hat. Es meint, aus einer zweimonatigen Drogenabstinenz allein könne man noch nicht den Schluss ziehen, dass jemand auf Dauer mit dem Rauschgift Schluss gemacht habe.
Dem kann man nur zustimmen.
Die Entscheidung wird hier nur deshalb zitiert, um gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass die Grundsatzfragen im Zusammenhang zwischen Haschischverbrauch und Autofahren inzwischen durch die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgericht alle mehr oder minder überholt sind. Bei Gegensätzen zwischen allgemeinen Urteilen und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat natürlich stets der Standpunkt den Vorrang, der vom Bundesverfassungsgericht vertreten worden ist - darauf sollte einmal hingewiesen werden.
Lesen Sie auch:
Führerschein und Haschisch (Urteil - Bundesverfassungsgericht)
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 30.09.2002, 9 W 25/02, ZfS 2003, 44
|