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Betriebsschaden bei Wahl des falschen Kraftstoffs

Wer in ein Dieselfahrzeug Benzin einfüllt, kann nicht verlangen, dass ihm der dadurch entstehende Motorschaden ersetzt wird.

Eigentlich ist das eine Selbstverständlichkeit:
Jeder Fahranfänger weiß, dass ein benzingetriebenes Fahrzeug mit Diesel nicht fahren kann und umgekehrt.

Natürlich kommt so etwas gelegentlich vor, wobei die Folgen dann bedeutend sind - die Maschine geht in der Regel kaputt. So ging es auch einer Dame, die selber einen Mercedes Diesel fuhr und ihn ihrem Mann überließ. Dieser füllte aus Versehen Benzin ein, der entstandene Schaden betrug 4.546,63 EUR ohne Mehrwertsteuer.

Die Dame meinte nun, ihre Vollkaskoversicherung müsse ihr den Schaden ersetzen. Dies wäre natürlich der Fall gewesen, wenn das Fahrzeug einen Unfall erlitten hätte. So aber gab es von der Vollkaskoversicherung keinerlei Entschädigung, wie das Gericht entschieden hat:
Es stellt fest, dass es sich im vorliegenden Falle um einen reinen Betriebsschaden handelt, zu denen beispielsweise auch Bedienungsfehler zählen. Das wird man bei einem solchen Vorgang wohl sagen können.

 

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