Unsicherer Fußgänger mitten auf der Landstraße - höchste Gefährdung.
Da lief ein Fußgänger nachts um 3.00 Uhr auf der Fahrbahn einer Landstraße, obwohl ein separater Fußweg vorhanden war, den er hätte benutzen können. Zudem herrschte noch Regen, der Fußgänger war auch noch dunkel gekleidet - es kam fasst zwangsläufig zu einem Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden PKW.
Natürlich traf den PKW-Fahrer ein gewisses Mitverschulden Er muss auf jedes Hindernis gefasst sein, was sich auf seiner Fahrbahn befindet. Dennoch hat das Oberlandesgericht Nürnberg sicher zurecht in einem solchen Fall entschieden, dass hier den verunglückten Fußgänger mit Abstand das größere Verschulden treffe und hat ihm 5/6 des Schadens selbst auferlegt.
Oberlandesgericht Nürnberg, 6 U 1150/02, ZfS 2003, 230 |