Auch ausgefallene Hausarbeit gehört zu einem Unfallschaden. Wer vorher sich in einem Einpersonenhaushalt selber versorg hat, dies nun aber wegen eines Unfalls nicht mehr kann, hat Anspruch auf entsprechenden Schadenersatz.
Wenn sich jemand ursprünglich selber versorgt hat und keine Hilfskraft benötigte, so hat er durchaus Anspruch auf Ersatz des Schadens, wenn er dies in Folge eines Unfalls plötzlich nicht mehr kann. Es handelt sich dabei um den sogenannten "Haushaltsführungsschaden", der in der täglichen Praxis keine so große Rolle spielt, aber unter Umständen einen beträchtlichen Umfang erreichen kann - man denke an die Frau, die eine Familie mit fünf Kindern versorgt.
Gründlich, wie man in Deutschland ist, haben sich auch die Juristen mit diesem Thema beschäftigt und vor allem auch zur Frage, in welcher Höhe nun dieser Schaden zu bezahlen ist. Es gibt dazu ein Standardwerk, wo auf Prozentpunkte der wöchentlichen Arbeitszeit genau ausgerechnet ist, wie viel Punkte beispielsweise auf Gartenarbeit entfallen, auf Betreuung von Personen, auf Ernährung, auf Einkauf und so weiter. Daraus errechnet sich dann ein Monatsbetrag, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.
Oberlandesgericht Rostock, 8 U 79/00, ZfS 2003, 233 |