Da hat ein Mensch morgens seine Medikamente eingenommen, nämlich ein Anti-Epileptikum und ein Beruhigungsmittel, so wie er es jeden Tag getan hatte. Am Nachmittag verursachte er einen Verkehrsunfall, von dem der Sachverständige zur Meinung kam, dass er eindeutig auf die Einnahme der Medikamente zurückzuführen sei.
Frage: Grobe Fahrlässigkeit? Im Beipackzettel stand immerhin, dass man nach Einnahme des Mittels nicht Autofahren sollte.
Andererseits steht dies inzwischen auf jedem zweiten Beipackzettel, so dass jeder Mensch, der irgendein Medikament zu sich nimmt, jeder Zeit Gefahr läuft, im Sinne dieser Belehrungen in die grobe Fahrlässigkeit zu marschieren.
So geht es natürlich nicht, obwohl ich die Panik der Arzneimittelindustrie verstehe, die sich natürlich gegen alles und jedes absichern will.
So hat es das Oberlandesgericht Düsseldorf auch gesehen und hat dekretiert, dass man es dem Unfallverursacher nicht übel nehmen könne, wenn er diesen Beipackzettel mit seiner Warnung vor dem Autofahren nicht ganz ernst genommen habe. Schließlich nehme er die Medikamente schon lange, und es sei noch nie zu Komplikationen gekommen. Bei dieser Sachlage könne man ihm jedenfalls keine grobe Fahrlässigkeit vorwerfen mit der Folge, dass die eigene Kaskoversicherung die Leistung verweigern könne.
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