Stichworte: Schadensminderungspflicht, Werkstatt, Reparaturkosten, Schaden, Schäden, Autoreparatur, Kosten für Autowerkstatt, Werkstattpreise
Man kann alles übertreiben - auch die Kosten bei der Reparatur eines Autos.
Da war ein Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt worden, der Geschädigte brachte das Fahrzeug in die Werkstatt, die er auch sonst immer in Anspruch nahm. Es handelte sich dabei um einen Karosseriebetrieb, der zur Meinung kam, die Reparatur erfordere Kosten von 12.202,00 EURO zuzüglich Mehrwertsteuer.
In der Nähe gab es aber eine kleinere Werkstätte, die sich darauf spezialisiert hatte, Karosserieschäden auszubeulen, Teile zu ersetzen und die Fahrzeuge wieder zu lackieren. Der Schadenaufwand dort wurde mit 1.553,59 EURO beziffert - eine Differenz von sage und schreibe über 10.000,00 EURO.
Das hat das Gericht nicht mitgemacht, und zwar mit Recht. Die teure Werkstatt wollte auch eine Tür rein zum Farbangleich mitlackieren und kam auch dadurch zu diesen abenteuerlichen Zahlen. Das Gericht meint, der Geschädigte habe schon Anspruch auf eine ordentliche Reparatur, es könne aber nicht angehen, dass ein Schaden für 12.000,00 EURO repariert wird, der für 1.500,00 EURO repariert werden kann - man kann dem Gericht hier nur Recht geben.
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