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Handy am Ohr und Ampelverstoß

Wer sich – ob Pkw- oder Kraftradfahrer – bei laufendem Motor mit dem Handy am Ohr erwischen lässt, muss seit April 2001 DM 60,- berappen.

Noch saftiger wird die Strafe allerdings, wenn man das Handy am Ohr hat und aus Unachtsamkeit über eine rote Ampel rauscht. Das Oberlandesgericht Celle ( Az. 333 Ss 38/01  Owi ) hat einen Pkw-Fahrer zu DM 300,- Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot verurteilt, weil er vorsätzlich das Rotlicht missachtet habe. Es ließ den Einwand des Fahrers nicht gelten, er sei wegen des Telefonats abgelenkt gewesen und habe deshalb lediglich fahrlässig gehandelt. Der Fahrer, so das Gericht, habe den Verkehrsverstoß gewissermaßen billigend in Kauf genommen.

 

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