Der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 8.5.2000 (22 U 225/99) lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Ein Kunde hatte bei einem Autohaus ein Fahrzeug bestellt, einen festen Auslieferungstermin vereinbart und die finanziellen Bedingungen geregelt. Der Bestellung lagen die AGB des Autohauses zugrunde. 4 Tage später wollte der Autohändler das Fahrzeug nicht mehr verkaufen. Nach Meinung des erstinstanzlichen Gerichts habe der Händler mit seiner Unterschrift die Bestellung als rechtswirksamen Kauf bestätigt. Anders sah dies das OLG Düsseldorf in der Revisionsinstanz: Der Händler habe das Recht, den Verkauf innerhalb von 20 Tagen abzulehnen. Dies sei in den AGB so festgelegt. |