Ein "Temposünder" kann sein zu schnelles Fahren nicht mit einem defekten Tachometer entschuldigen.
Dies entschieden die Richter des OLG Köln (Aktenzeichen Ss 532/00 Z). Sie befanden: Ein defekter Tachometer stelle keinen Anlass für einen Toleranzabzug dar. Im Gegenteil – der Defekt begründe sogar eine besondere Pflicht, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gesteigerte Aufmerksamkeit zu widmen. Denn einem geübten Fahrer sei es in der Regel möglich, anhand der Motor- und Fahrgeräusche des ihm vertrauten Fahrzeugs die eigene Geschwindigkeit abzuschätzen. |