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Defekter Tachometer keine Entschuldigung für zu schnelles Fahren

Ein "Temposünder" kann sein zu schnelles Fahren nicht mit einem defekten Tachometer entschuldigen.

Dies entschieden die Richter des OLG Köln (Aktenzeichen Ss 532/00 Z). Sie befanden: Ein defekter Tachometer stelle keinen Anlass für einen Toleranzabzug dar. Im Gegenteil – der  Defekt begründe sogar eine besondere Pflicht, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gesteigerte Aufmerksamkeit zu widmen. Denn einem geübten Fahrer sei es in der Regel möglich, anhand der Motor- und Fahrgeräusche des ihm vertrauten Fahrzeugs die eigene Geschwindigkeit abzuschätzen.

 

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