Bei einem Auffahrunfall kommt es oft zum sogenannten Schleudertrauma: Der Patient hat - manchmal erst nach zwei Tagen auftretende - Kopfschmerzen und Halsschmerzen, die aber nach wenigen Tagen abklingen. Diese werden dann oft dramatisiert, um trotz der Geringfügigkeit ein vernünftiges Schmerzensgeld zu kriegen. Deswegen hat ein Gericht vor einiger Zeit entschieden, bei einem Aufprall von einer Wucht weniger als 10 km/h seien echte Verletzungen so unwahrscheinlich, dass dafür kein Schmerzensgeld zuzusprechen sei.
Dem hat nun das Oberlandesgericht Celle widersprochen und gesagt, auch bei einer solchen Geschwindigkeitsveränderung von unter 10 km/h könne eine Verletzung eintreten; dies müsse allerdings im Einzelfall geklärt werden. Dies bedeutet im Ergebnis, dass eine gründliche medizinische Untersuchung vorgenommen werden muss.
Ob sich der Aufwand dafür allerdings lohnt, mag zweifelhaft erscheinen.
Oberlandesgericht Celle in Verkehrsjurist ACE 3/2002, Seite 13
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