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Sturz im Linienbus

Autofahren ist gefährlich, aber Busfahren auch.

Wer in einen Bus steigt, der weiß, dass es beim Anfahren des Busses zu Bewegungen kommt, auch wenn der Fahrer sich bemüht, ruckartige Bewegungen möglichst gering zu halten.

Und obwohl das jeder weiß, gibt es immer wieder Leute, die einfach im Mittelgang stehen, sich mit dem Rücken an eine Bank anlehnen und ansonsten keine weitere Sicherung suchen. Kommen die dann durch eine Ruckbewegung des Busses zu Fall, so machen sie gerne das Busunternehmen für eventuell eingetretenen Schaden verantwortlich.

So geht es nicht: Wer in einen Bus steigt, muss auf diese Ruckbewegungen gefasst sein. Es langt also nicht, wenn er sich mit dem Rücken an einer der Bänke lehnt, sondern er muss auch unbedingt sich mit einer freien Hand irgendwo festhalten, damit ihm nichts passiert. Tritt dennoch ein Schaden ein, weil er stürzt und sich verletzt, so hat er alleine die Verantwortung dafür.

Oberlandesgericht Frankfurt, Verkehrsjurist ACE 3/2002, Seite 13

 

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